Bei einer Antragstellung ist bitte zu beachten, dass
- die Stiftung Antragsformulare zur Verfügung stellt, um deren Nutzung gebeten wird. Für den Antrag auf ein Stipendium oder auf Zuwendungen für eine hilfebedürftige Person ist ein besonderes Formular (wegen der erforderlichen persönlicher Angaben) vorhanden.
- bei der Gewährung von Zuwendungen die Stiftungsrichtlinien und die gesetzlichen Vorschriften der Abgabenordnung Anwendung finden.
- gewährte finanzielle Mittel ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden dürfen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antragsbearbeitung auch wegen evtl. Rückfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Für Nachfragen steht das Stiftungsbüro zur Verfügung.
Antragstellung
Bei der Vergabe von Fördermitteln wird berücksichtigt, dass sie nur für Maßnahmen bereitgestellt werden können, die in Übereinstimmung mit den Satzungszwecken stehen.
Die Förderung muss vor dem Beginn einer Maßnahme beantragt werden. Eine rückwirkende Förderung ist grundsätzlich nicht möglich.